Ihr Kfz-Gutachter-Berlin

 Gerd Hoehne

seit 30 Jahren

Heute ist der 

Tel. 0177 891 65 78

Im Schadensfall erstellen wir für unsere Kunden Kfz-Gutachten zur schnellen Regulierung mit der gegnerischen Versicherung. Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie das erstellte Gutachten von uns per E-Mail zugesendet.Gleichzeitig reichen wir beim Regulierer für Sie die Unterlagen ein.

Im Interesse unser Auftraggeber arbeiten wir bis zum Abschluß der Regulierung mit der Versicherung zusammen. Wir versichern, Abhängigkeiten vom Regulierer enstehen hierbei nicht. Wir sind ausschließlich unseren Kunden verpflichtet. Die Inhalte unseres Kfz-Gutachtens erörtern wir im persönlichen Gespräch, dabei bleiben keine Ihrer Fragen unbeantwortet.

Kein Unfall ist für den Geschädigten erfreulich. Wenn es nunmal geschehen ist,sollten Sie das Beste daraus machen,aber auch noch draufzahlen Neee ! Wir sorgen mit unserem Kfz-Gutachten dafür,dass Sie bekommen was Ihnen zusteht. An alles denken um Ihnen zu helfen ist unsere Stärke. Nutzen Sie bitte die zahlreichen Hinweise auf meinen Seiten.

  Im Zweifel rufen Sie mich an ( Bild  ).                   

Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Bitte weiter durch die Seiten blättern denn wer alles gelesen hat kann sich gegen den Regulierer besser durchsetzen. Bitte rufen Sie Herrn Hoehne an, er ist für Sie auch am Wochenende zu erreichen ! Sofortverbindung oder nutzen Sie unser Kontaktformular !

Nach Anruf sind wir innerhalb 1 Std. bei Ihnen von 8.00 h bis 21.00 h Versicherungssachverständige sind nicht unabhängig. Sie arbeiten trotz besonderer Freundlichkeit für die Versicherung der Gegenseite. Bei einem Haftpflichtschaden ist es ratsam einen unabhängigen Sachverständigen zu wählen. Er arbeitet neutral für den Geschädigten und nicht befangen für die Versicherung der Gegenseite. Sie dürfen den Versicherungssachverständigen in jedem Fall ablehnen. Dieser Sachverhalt ist ebenfalls für die Geschädigten gesetzlich festgeschrieben.

Und so geht´s : 

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt die folgenden Punkte beachten: Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als ca. € 750,00), dürfte als Schadensnachweis zumeist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

Gutachtenbasis ( fiktiv )

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von Ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des BGH vom 6.4.1993, AZ: VI ZR 181/92). Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z. B. bei differenzbesteuerten Gebrauchtfahrzeugen)

Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. 

Achtung " Schadenmanagement " vom Versicherer:

Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letztlich zum Nachteil des Geschädigten. So hat auch der Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar das Schadenmanagement durch die Versicherer eindeutig abgelehnt.

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Verbindung zum Rechtsanwalt Kolja Zaborowski

  hier zu Herrn Zaborowski ( klick auf das Bild )

Tel.030-695 03 880


Auf Wunsch rechnen wir unser Honorar mit der gegnerischen Versicherung ab.Sprechen Sie uns vor Auftragsvergabe darauf an. Erforderlich dafür sind jedoch komplette Unterlagen der gegnerischen Versicherung zur Bearbeitung. Weitere Info´s unter : Hier zum Stadtplan Berlin: 


www.kfz-unfallgutachten-berlin.de

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